Rechtsprechung
VGH Bayern, 15.11.2001 - 9 ZB 01.1937 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12)
- VG Karlsruhe, 20.07.2017 - 5 K 1936/15
Ausübung des wasserrechtlichen Vorkaufsrechts; Gewässereigenschaft eines …
Tatsächlich ist eine sachgerechte Pflege des Uferbereichs wie auch eine wirksame Verhinderung schädlicher Eingriffe dann gewährleistet, wenn Ufergrundstücke erworben werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15.11.2001 - 9 ZB 01.1937 -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 19.02.2013 - W 4 K 12.449 -, juris). - VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.205
Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück
Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, von dem ihm zustehenden Vorkaufsrecht in jedem Fall Gebrauch zu machen; er kann die in seinem Ermessen stehende Entscheidung durchaus davon abhängig machen, ob ein anderer Vorkaufsberechtigter im Hinblick auf von ihm verfolgte naturschutzrechtliche Zwecke die Ausübung verlangt, etwa weil diesem zum entsprechenden Zeitpunkt die erforderlichen Haushaltsmittel für den Grunderwerb gerade zur Verfügung stehen (vgl. BayVGH, B. v. 15.11.2001 - 9 ZB 01.1937 - juris Rn. 8 m. w. N.). - VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.206
Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück
Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, von dem ihm zustehenden Vorkaufsrecht in jedem Fall Gebrauch zu machen; er kann die in seinem Ermessen stehende Entscheidung durchaus davon abhängig machen, ob ein anderer Vorkaufsberechtigter im Hinblick auf von ihm verfolgte naturschutzrechtliche Zwecke die Ausübung verlangt, etwa weil diesem zum entsprechenden Zeitpunkt die erforderlichen Haushaltsmittel für den Grunderwerb gerade zur Verfügung stehen (vgl. BayVGH, B. v. 15.11.2001 - 9 ZB 01.1937 - juris Rn. 8 m. w. N.).
- VGH Bayern, 09.03.2015 - 14 ZB 13.2250
Fortfall der naturschutzrechtlichen Rechtfertigung wegen Absichtserklärung des …
Dies ist bei einem Grundstückserwerb durch Private in der Regel nicht gewährleistet, da nur ein Schutz gegen unzulässige Eingriffe besteht, während Verbesserungsmaßnahmen zugunsten der Belange des Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG regelmäßig nicht erwartet werden können (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2001 - 9 ZB 01.1937 - juris Rn. 6 zu Art. 34 Abs. 2 BayNatSchG a.F.).Denn derartige Verbesserungsmaßnahmen können von einem Privatmann wegen der Privatnützigkeit des Eigentums regelmäßig nicht verlangt werden (BayVGH, B.v. 15.11.2001 a.a.O.).
- VG München, 12.01.2016 - M 1 K 15.1222
Voraussetzungen für die Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts durch …
Diese Zielsetzung entspricht den in Art. 1 BayNatSchG i.V.m. § 1 und § 2 Abs. 2 BNatSchG normierten Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2001 - 9 ZB 01.1937 - juris Rn. 6 f. zu Art. 34 Abs. 2 BayNatSchG a.F.).Das Eigentum eröffnet den Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts zudem die Möglichkeit, eventuellen Fehlentwicklungen vorzubeugen (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2001 - 9 ZB 01.1937 - juris Rn. 6).
- VG Augsburg, 10.04.2014 - Au 2 K 13.965
Naturschutzrecht; naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Rechtfertigung der …
Diese Zielsetzung entspricht den in Art. 1 BayNatSchG i.V.m. § 1 und § 2 Abs. 2 BNatSchG normierten Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2001 - 9 ZB 01.1937 - juris Rn.7).Das Eigentum eröffnet den Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts zudem die Möglichkeit, eventuellen Fehlentwicklungen vorzubeugen (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2001 - 9 ZB 01.1937 - juris Rn. 6).
- VG Regensburg, 17.12.2013 - RO 4 K 11.1548
Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht
An dieser Rechtsprechung hält der Bayerische Verwaltungsgerichtshof fest, wenn er im Beschluss vom 15.11.2001 (- 9 ZB 01.1937 -) ausführt, dass die Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts bewirkt, dass der Freistaat Bayern als Eigentümer des Kaufgrundstücks dieses den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege entsprechend zu nutzen hat. - VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.02046
Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts
Die Innehabung des Eigentums durch den Beigeladenen zu 1 hat den Vorteil, nicht auf diese Verbote bzw. die Abwehr von Störungen (auch im Rahmen eines gesetzlichen Biotopschutzes) verwiesen zu sein, sondern - gegebenenfalls auch ohne Hemmnisse, resultierend aus entgegenstehenden Eigentumsrechten, - Optimierungs- und Verbesserungsmaßnahmen durchführen zu können; hingegen besteht beim Grundstückserwerb durch private Dritte regelmäßig nur ein Schutz gegen unzulässige Eingriffe, Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Sinne des Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG sind wegen der Privatnützigkeit des Eigentums aber in der Regel nicht zu erwarten (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2001 - 9 ZB 01.1937 - juris Rn. 6 f.; U.v. 26.0.1995 - 9 B93.2828 - BayVBl. 1996, 210 hinsichtlich eines Grundstücks im Naturschutzgebiet; U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - NuR 1995, 554; Hess VGH, U.v. 18.1.1996 - 3 UE 2544/93 - ESVGH 46, 128). - VG Bayreuth, 10.09.2020 - B 2 K 18.1161
Vorkaufsrecht hinsichtlich des ,,Gasthof Fels" wurde zu Unrecht ausgeübt
Die ökologische Aufwertung eines Gewässers kann zwar ein Rechtfertigungsgrund i.S.d. Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG sein, namentlich künftigen Belangen des Naturschutzes dienen (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2001 - 9 ZB 01.1937 - juris Rn. 6). - VG München, 17.10.2022 - M 19 K 22.26
Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht und Gewässereigenschaft bei einem …
- VG Regensburg, 19.02.2013 - RO 4 K 11.1011
Die allgemeine Erfahrungstatsache, dass Grundstücke im Eigentum der öffentlichen …
- VG Würzburg, 19.02.2013 - W 4 K 12.449
Der Ausschlussgrund des Art. 39 Abs. 9 BayNatSchG ist nicht analog auf …